· Beleuchtung: Kontrolle von Funktion und Einstellung aller lichttechnischen Einrichtungen
· Bremsanlage: Sicht- und Funktionsprüfung der Bremsanlage
· Lenkung: Prüfung auf Spiel, Funktion und Auffälligkeiten
· Fahrwerk: Sichtprüfung von Stossdämpfern, Federung und Aufhängung
· Räder und Reifen: Zustand, Profiltiefe und Befestigung
· Karosserie: Sichtprüfung auf Rost, Schäden und relevante Mängel
· Sicherheitsausstattung: Kontrolle von Gurten, Warnblinkanlage usw.
· Umweltrelevante Komponenten: Sichtprüfung von abgasrelevanten Bauteilen
· Fahrzeugidentifikation: Abgleich der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
· Dokumente: Prüfung der mitgeführten Fahrzeugunterlagen
· Motorraum: Trockene Sichtreinigung
· Aussenreinigung
Nach der Inverkehrsetzung unterliegt Ihr Fahrzeug gemäss Art. 33 der Verordnung über die technische Zulassung von Fahrzeugen (VTS) einer periodischen Prüfungspflicht. Diese Nachprüfungen erfolgen auf Einladung des Strassenverkehrsamts. Für die meisten Fahrzeuge (Personenwagen und Motorräder) gelten folgende Prüfungsintervalle: